Mi - Februar 21, 2024
3:41 pm
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Ab 5. März 2024 erhalten ca. 22.200 Grundstückseigentümer und –verwaltungen im Landkreis Sonneberg ihren Abfallgebührenbescheid.
Darin erfolgen sowohl die Abrechnung der im Kalenderjahr 2023 tatsächlich in Anspruch genommenen Leerungen der Restabfallbehälter als auch die Festsetzung der Gebührenvorauszahlung für das Jahr 2024.
Grundlage für die Erstellung der neuen Bescheide sind die beim Landratsamt gespeicherten Daten (Anschrift, Art der Grundstücksnutzung, Personenzahl, Konto). Wer das Amt für Abfallwirtschaft in der Vergangenheit regelmäßig über Änderungen informiert hat, sollte jetzt auch einen korrekten Bescheid bekommen.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Grundstückseigentümer nach der Abfallwirtschaftssatzung verpflichtet sind, gebührenrelevante Änderungen dem Amt für Abfallwirtschaft unaufgefordert mitzuteilen. Wem also bei der Durchsicht der Bescheide auffällt, dass z.B. Personen, die im Haushalt leben, nicht angemeldet sind oder andere Änderungen erforderlich sind, teilt diese bitte schriftlich oder persönlich zu den Sprechzeiten dem Amt für Abfallwirtschaft mit.
Bitte beachten Sie, dass bei zu spät erfolgter Bezahlung der Abfallgebühren Mahngebühren anfallen. Mit Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates werden die Gebühren automatisch zu den geforderten Terminen 01.05.2024 und 15.10.2024 abgebucht.
Erfahrungsgemäß kommt es in den ersten Tagen nach dem Versand der Bescheide zu vermehrten Anfragen. Wir bitten daher um Verständnis, wenn die Leitungen in dieser Zeit häufiger belegt und Wartezeiten nicht ganz zu vermeiden sind. Bitte nutzen Sie verstärkt andere Kommunikationswege wie E-Mail, Fax oder Brief. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Rückseite des Gebührenbescheides.