Elektro- und Elektronikaltgeräte


Das Elektrogesetz:

Das Elektrogesetz regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten.

Elektro- und Elektronikaltgeräte bestehen aus vielen verschiedenen Substanzen, darunter wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium, Gold, Silber oder Palladium. Alte Geräte enthalten aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und halogenierte Flammschutzmittel. Außerdem gefährden die Kältemittel in Kühlgeräten die Ozonschichten der Erde, wenn diese Stoffe unsachgemäß entweichen.

Als Besitzer von Altgeräten mit elektrischen und elektronischen Bauteilen sind Sie verpflichtet, diese zu den vorgesehenen Sammelstellen im Landkreis zu bringen oder bei einer entsprechenden Sammlung abzugeben. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen keinesfalls über die Restmülltonne entsorgt werden. Helfen Sie mit, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt sowie sicher entsorgt werden können!

Kennzeichnung der Elektronikgeräte
Alle Elektro- und Elektronikgeräte müssen laut Gesetzgeber mit diesem Symbol zur Getrenntsammlung gekennzeichnet werden.


Der Anwendungsbereich des Elektrogesetzes - Die Gerätekategorien:

Gerätekategorie Beispiele
Wärmeüberträger Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte, Wärmepumpen
Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten TV-Geräte, Bildschirme, Laptops, Tablets, LCD-Fotorahmen
Lampen Gasentladungslampen, LED-Lampen
Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (Großgeräte) Waschmaschinen, Herde, Hometrainer, Staubsauger, Kopierer, Rasenmäher
Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (Kleingeräte) Bohrmaschinen, Föne, Bügeleisen, Toaster, Wecker, kleine Werkzeuge
Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt Smartphones, Telefone, Spielekonsolen, Navigationsgeräte, Computer



Die Erfassung:

Wie bei der Sperrmüllsammlung werden jetzt auch ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Haushaltsschrott aus privaten Haushalten nach Anmeldung 2 x jährlich kostenlos eingesammelt. Ausgenommen von der Sammlung bleiben weiterhin die Nachtspeicherheizgeräte . Die Einsammlung erfolgt durch die Firma VISTA electronic GmbH, Am Lindenbach 21, 96515 Sonneberg und erfolgt im Zeitraum März bis November.

Dazu brauchen Sie nur die Bestellkarte aus diesem Abfuhrterminheft auszufüllen und an die Firma VISTA electronic GmbH abzusenden. Sie bekommen anschließend direkt von der Firma Ihren persönlichen Entsorgungstermin mitgeteilt und innerhalb von vier Wochen nach Eingang Ihrer Anmeldung werden Ihre ausgedienten Elektrogeräte sowie der Haushaltsschrott abgeholt.

Zur Anmeldung können Sie auch unser Online-Bestellformular ausfüllen und absenden. Der Abholtermin wird Ihnen dann per E-Mail mitgeteilt. Alternativ befindet sich im Downloadbereich eine PDF-Version der Bestellkarte zum ausdrucken. Diese können Sie dann per Post oder Fax an die Firma Vista electronic schicken.

Wichtig: Prüfen Sie vor dem Absenden, ob die Karte komplett ausgefüllt ist und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.

Was ist zu beachten:

Legen Sie Ihren Elektronik- und Haushaltsschrott erst am Abend vor der Abfuhr bzw. am Abfuhrtag bis 6 Uhr gut sichtbar und leicht erreichbar am Grundstück bereit.

Hinweis: Alle Elektrogeräte (Groß- und Kleingeräte) können auch kostenlos auf den Wertstoffhöfen in den Gemeinden (außer Stadtbauhof Sonneberg-Hönbach) zu den jeweiligen Öffnungszeiten abgegeben werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die alten Geräte direkt bei der Firma VISTA electronic GmbH im Gewerbegebiet Sonneberg-Malmerz und auf dem Zentralen Wertstoffhof der Müllumladestation in Sonneberg-Köppelsdorf zurückzugeben. Ebenfalls sind Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern (darunter fallen auch Onlinehändler) verpflichtet, Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurücknehmen. Die Rücknahme darf dabei nicht an den Kauf eines neuen Gerätes geknüpft werden. Weiterhin müssen die Vertreiber beim Kauf eines neuen Elektrogerätes auch das Altgerät gleicher Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, unentgeltlich vom Kunden zurücknehmen. Z.B. beim Kauf einer neuen Waschmaschine muss die alte Waschmaschine vom Vertreiber angenommen werden.

Was gibt es bei der Rückgabe noch zu beachten?

Neuerungen gibt es bei Akku- und Batteriebetriebenen Geräten. Besitzer von solchen Geräten müssen Altbatterien und Akkumulatoren, die nicht vom Gerät umschlossen sind, vor der Abgabe von diesem trennen und einer gesonderten Entsorgung zuführen. Die Altbatterien und Akkumulatoren können an allen Verkaufsstellen von Batterien, am Schadstoffmobil, bei der Firma VISTA electronic GmbH oder auf der Müllumladestation kostenfrei abgegeben werden.

Alte Nachtspeicherheizgeräte enthalten Asbest und vielfach Chrom-VI-Verbindungen. Deshalb dürfen die Nachtspeicherheizgeräte auch nur von Fachfirmen abgebaut und verpackt werden. Dies ist Voraussetzung für die kostenfreie Rückgabe der Geräte. Die Nachtspeicherheizgeräte sind von den Sperrmüllsammlungen ausgeschlossen. Sie dürfen ausschließlich in ordnungsgemäß verpacktem Zustand bei der Firma VISTA electronic GmbH abgegeben werden!

Landkreis Sonneberg
Metropolregion Nuernberg
Coburg-Rennsteig
Thueringer Wald