Gelber Sack


Die Finanzierung:
Die Aufwendungen für die Sammlung, den Transport und die Verwertung der Leichtverpackungen im „Gelben Sack“ werden nicht von den Abfallentsorgungsgebühren der Bürger bezahlt.

Diese Entsorgungsdienstleistung wird über Lizenzentgelte finanziert, die Handel und Industrie für das Inverkehrbringen von Verpackungen an die zugelassenen dualen Systeme bezahlen müssen. Hersteller und Vertreiber rechnen die Kosten für die dualen Systeme bereits in die Verkaufspreise ihrer Produkte ein. Jeder Kunde bezahlt somit bereits beim Einkauf im Supermarkt die Entsorgung und Verwertung der jeweiligen Verpackung.

In Deutschland existieren zurzeit zehn zugelassene duale Systeme, auch Systembetreiber genannt. Die Systembetreiber organisieren in Abstimmung mit dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (in unserem Falle der Landkreis Sonneberg) die Entsorgung der Verpackungsabfälle und vergeben diese Dienstleistung an Entsorgungsunternehmen.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger übernehmen meist ausschließlich die Öffentlichkeitsarbeit, welche über die dualen Systeme finanziert wird.

Die Erfassung:

  • Die Abholung der gelben Wertstoffsäcke (und Container) erfolgt haushaltsnah im 4-wöchentlichen Rhythmus.
  • In den Großwohnanlagen in Sonneberg und Neuhaus/Rwg. erfolgt eine wöchentliche Abholung. Bitte nutzen Sie hier die vorhandenen Gitterboxen und Container und stapeln Sie die gefüllten Säcke möglichst erst am Vortag der Abholung in die Box bzw. Container.
  • Übermengen bringen Sie zu einem Wertstoffhof in Ihrer Nähe. Dort stehen Container bereit. Die Anlieferung ist kostenfrei.

Die Bereitstellung: Stellen Sie Ihre Gelben Säcke am Abend vor der Abfuhr bzw. am Abfuhrtag bis spätestens 06.00 Uhr am Straßenrand bzw. am Standplatz bereit. Vertrauen Sie nicht darauf, dass die Abfuhr immer zur selben Uhrzeit erfolgt. Baustellen oder Witterungseinflüsse können dazu führen, dass die Entsorgungsfahrzeuge zu ungewohnter Zeit vorbeikommen.


Landkreis Sonneberg
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