Biotonne


Eine flächendeckende Biotonne gibt es im Landkreis Sonneberg nicht. Eine eigens dafür in Auftrag gegebene Studie hat aufgezeigt, dass aufgrund der hohen Eigenkompostierungsrate und der damit verbundenen relativ geringen Küchenabfallfracht im Restmüll die Grundlage für die flächendeckende Einführung einer Biotonne im Landkreis nicht gegeben ist.

Nur in bestimmten Strukturgebieten, speziell in den Großwohnanlagen und in städtischen Bebauungsbereichen ist ein sogenanntes Bioabfallpotential in den Restmüllbehältern vorhanden.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben und anhand der Ergebnisse der Studie wird deshalb in Zusammenarbeit mit den Wohnungsbauunternehmen seit Mai 2016 ein Modellversuch zur Küchenabfallerfassung mittels Biotonne in der Großwohnanlage Sonneberg-Wolkenrasen durchgeführt. Konkreten Ergebnissen und sich daraus ergebende weiterführende Maßnahmen werden voraussichtlich im Sommer 2017 vorliegen.

Bei den am Modellversuch teilnehmenden Einwohnern möchten wir uns auf diesem Weg bedanken. Helfen Sie weiterhin fleißig mit, indem Sie Ihre organischen Abfälle über die Biotonne entsorgen. Achten Sie bitte auf die richtige Befüllung der Biotonnen, denn nur so können die Bioabfälle einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden:

Biotonnen Biotonnen Biotonne

Das gehört in die Biotonne!

Küchenabfälle
  • Brot- und Gebäckreste
  • Eierschalen
  • feste Speisereste auch Wurst, Fleisch, Fisch
  • Gräten
  • Kaffee- und Teefilter, Teebeutel
  • Obst- (auch Südfrüchte), Gemüse- und Kartoffelabfälle
  • Salatabfälle und Salatreste
Feuchte Abfälle bitte in Zeitungspapier einwickeln, keine Plastiktüten verwenden!

Garten- und Pflanzenabfälle:
  • Balkonpflanzen mit Erde
  • verwelkte Blumen
  • Zimmerpflanzen ohne Topf
Sonstige kompostierbare Abfälle:
  • Küchen- und Papiertücher, Papierservietten
  • Sägemehl und Holzspäne in geringen Mengen (nur unbehandeltes Holz)

Das darf nicht hinein!

  • beschichtetes Papier (Hochglanzmagazine etc.)
  • Batterien
  • Chemikalien aller Art
  • Dosen
  • Exkremente von Tieren (Hundekot etc.)
  • Flüssigkeiten, z. B. flüssige Speisereste, Getränke
  • Hygieneartikel
  • Kehricht
  • Kleintierstreu
  • Knochen
  • Kohle- und Holzasche
  • Kunststoffbeutel
  • Leder- und Kleiderreste
  • Staubsaugerbeutel
  • Tapetenreste
  • Tierkadaver
  • Verpackungen
  • Windeln
  • Zigarettenkippen

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